Überstunden – alles klar?

Der GAV Isoliergewerbe sieht in Art. 44.2 vor, dass Überstunden durch Freizeit gleicher Dauer zu kompensieren sind. Ist eine Kompensation aus betrieblicher Sicht nicht möglich, sind die Überstunden mit einem Zuschlag von 25 % auszuzahlen. So weit ist alles klar – oder doch nicht?

Details